Felix Mantz, in Zürich ertränkt
von Un Bekannt
Am 5. Januar 1527 wurde Felix Mantz in Zürich ertränkt – als erster Täufer, der durch das reformierte Regiment der Täuferverfolgungsstadt Zürich den Tod fand. (Als erster Täufermärtyrer gilt Eberli Bolt. Er wurde im Jahr 1525 in Schwyz von katholischer Seite verbrannt.)
Felix Mantz, einer der Begründer der Täuferbewegung in Zürich, wurde um 1498 als Sohn eines Zürcher Chorherrn geboren. Da Chorherrn dem Zölibat verpflichtet waren, war diese Herkunft nicht ganz ohne kirchliche Brisanz. Er erhielt eine humanistische Bildung und besaß fundierte Kenntnisse des Lateinischen, Griechischen und Hebräischen. Seine Studienorte lassen sich jedoch nicht mit Sicherheit nachweisen. Als Zwingli 1519 nach Zürich kam, schloß sich Mantz ihm mit großem Eifer an und nahm regelmäßig an dessen Bibelvorlesungen teil. Bald traten jedoch Spannungen zutage. Mantz und seine Mitstreiter forderten die Abschaffung des Zehnten und der Zinsen, während Zwingli zögerte, obgleich er sich der biblischen Begründung dieser Forderung nicht völlig verschließen konnte. Noch entschiedener verlangte der Kreis um Konrad Grebel und Felix Mantz die Abschaffung der Messe. Als Zwingli die Entscheidung darüber dem Zürcher Rat überließ, lösten sich Mantz, Grebel und ihre Anhänger von ihm und hielten fortan eigene Versammlungen ab.
Am 21. Januar 1525 trat dieser Bruch offen zutage, jedoch erst Rückblickend. In einer kleinen Versammlung im Hause von Mantz — nach älterer Überlieferung im Hause seiner Mutter — bat Georg Blaurock Conrad Grebel um die Taufe auf das Bekenntnis des Glaubens hin. Daraufhin taufte Blaurock die übrigen Anwesenden. Diese Handlung veränderte nicht nur den Ritus, sie verpflichtete Gemeinschaft und Einzelnen auf eine bewußte Nachfolge Jesu. Die Taufe sollte nicht mehr durch Geburt und bürgerliche Ordnung gegeben sein, sondern durch das freie Bekenntnis eines Menschen, der das Evangelium gehört, sich für die Nachfolge entschieden hatte und sich der Bewegung anschloß.
Hier liegt der eigentliche Kern des Konflikts. Es ging nicht nur um die Kindertaufe, sondern um die Frage, ob die Gemeinde Jesu der Verfügung der Obrigkeit unterworfen sein dürfe. Mantz und seine Gefährten verstanden die Kirche als Gemeinschaft von Brüdern und Schwestern, die aus dem Wort Gottes lebt, einander zur Christi Nachfolge ermahnt und ihren Glauben nicht durch äußeren Zwang, sondern durch freiwillige Hingabe bezeugt. Der Zürcher Rat sah darin eine Gefährdung der kirchlichen und bürgerlichen Einheit. In seiner „Protestation und Schutzschrift“ an den Zürcher Rat legte Mantz dar, daß die Taufe dem Bekenntnis des Glaubens folgen müsse und daß Glaubensgehorsam nicht durch obrigkeitlichen Zwang hervorgebracht werden könne.
In diesem Streit lag zugleich die Frage, wem die Gemeinde letztlich verpflichtet sei: dem Rat der Stadt oder dem im Evangelium bezeugten Willen Gottes. Gott ist die Mitte des Glaubens; Jesus aber zeigte in Wort und Tat, wie Gottes Wille unter Menschen Gestalt gewinnt. Darum wurde seine gewaltlose Nachfolge für Mantz und seine Gefährten zum Maßstab, an dem Schrift, Gemeinde und Obrigkeit geprüft wurden. Mantz erscheint nicht nur als Opfer obrigkeitlicher Härte, sondern als Zeuge einer Kirche, die den Glauben nicht erzwingt und die Friedfertigkeit höher achtet als die Sicherung religiöser Einheit durch Macht.
Bei den drei öffentlichen Religionsgesprächen, die zu dieser Zeit in Zürich stattfanden, trat Mantz jeweils als Wortführer auf.
Die erste Disputation fand am 17. Januar 1525 im Rathaus statt und behandelte die strittige Frage der Kindertaufe, da sich mehrere Väter geweigert hatten, ihre Kinder taufen zu lassen. Eine Täufergemeinde gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Mantz und Konrad Grebel vertraten hier den radikalen Flügel der Reformbewegung, der die Kindertaufe ablehnte. Nach dem Urteil des Rates unterlagen sie, und Zwingli wurde zum Sieger erklärt. Schon am folgenden Tag erging die Anordnung, alle ungetauften Kinder binnen acht Tagen taufen zu lassen, unter Androhung der Verbannung; Grebel und Mantz wurden zugleich angewiesen, von ihren Auffassungen abzulassen. Sie und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter fügten sich jedoch nicht, sondern vollzogen wenige Tage später die bereits erwähnte erste Erwachsenentaufe und feierten ein eigenes Abendmahl.
Die zweite Disputation vom 20. März 1525 behandelte erneut die Tauffrage, insbesondere die Berechtigung der Kindertaufe, und endete für die Täufer abermals ungünstig: Mantz und weitere Brüder und Schwestern wurden im Hexenturm inhaftiert.
Die dritte Disputation, die auf Anregung des Magistrats am 6. und 8. November 1525 im Großmünster abgehalten wurde, galt wiederum der Tauffrage. Grebel und Mantz traten erneut als Sprecher auf, doch auch dieses Gespräch brachte keine Annäherung. Mantz berief sich dabei durchweg auf die Schrift. Sein Auftreten verstand er nicht als gelehrte Disputation, sondern als Zeugnis seines Glaubens; seine Auffassung von der Taufe wollte er allein aus der Schrift herleiten. Obrigkeit, Zins und Zehnten habe er nie verworfen, wohl aber die Todesstrafe und den Gebrauch des Schwertes. Kein Christ dürfe mit dem Schwert dreinschlagen oder dem Bösen widerstehen. Wiederholt bat er darum, seinen Standpunkt zur Taufe schriftlich darlegen zu dürfen, wie es Zwingli bereits getan hatte, doch der Rat lehnte dies jedoch ab.
Die Entzweiung mit Zwinglis Kirche und der obrigkeitlich getragenen Reformation kündigte sich also allmählich an. Den Geschwistern in Christo, wie sich die Täufer und Täuferinnen selbst nannten, blieb im Zürcher Kirchenwesen kein Raum mehr. So trat neben die Reformation eine eigenständige Bewegung, die sich nicht als Fortsetzung reformatorischer Kirchenpolitik, sondern im Sinne der Restitution der Nachfolge Christi verstand: die Täuferbewegung um Zürich.
Mantz wurde im Verlauf seiner täuferischen Tätigkeit mehrfach in Haft genommen. Bereits nach der zweiten Zürcher Disputation vom 20. März 1525 wurde er zusammen mit anderen Brüdern und Schwestern im Hexenturm bei Wasser und Brot eingesperrt. Am 5. April 1525 gelang ihm jedoch die Flucht. Wenige Monate später, am 18. Juli 1525, wurde er in Chur, der Heimat Blaurocks, ergriffen und nach Zürich zurückgebracht. Dort saß er mehrere Monate im Gefängnisturm Wellenberg, ehe ihn der Rat am 7. Oktober 1525 wieder freiließ. Bereits am folgenden Tag bekannte er sich jedoch in einer Täuferversammlung in Bezholz erneut zu seinem Glauben. Bald darauf geriet er am 30. Oktober 1525 abermals in Haft. Am 18. November 1525 verurteilte ihn der Rat zusammen mit Grebel und Blaurock zu Gefängnis bei Wasser, Brot und Mus. Doch auch diese Gefangenschaft brach seinen Willen nicht: Bis zum April 1526 standen die drei ihren bedrängten Geschwister in Chriso in Graubünden und im Appenzell erneut bei. Als Mantz und Blaurock im Herbst 1526 in der Gegend von Grüningen erneut tauften, setzte der Rat seine seit Langem angedrohte Härte durch. Am 3. Dezember 1526 wurden sie bei einer Versammlung überrascht, ergriffen und in den Wellenberg gebracht. Es war Mantz’ letzte Gefangenschaft.
Am 5. Januar 1527 wurde Felix Mantz zum Tode verurteilt. Die Begründung des Zürcher Rates lautete, er habe sich wider christliche Ordnung und Sitte mit dem Täufertum eingelassen, es angenommen, andere darin unterwiesen und sich zum Vorsteher und Anfänger dieser Sache gemacht. Er habe bekannt, daß er diejenigen, die Christus annehmen und ihm nachfolgen wollten, sammeln, sich mit ihnen durch die Taufe verbinden und die übrigen nach ihrem Glauben leben lassen wolle. Damit hätten er und seine Anhänger sich von der christlichen Kirche getrennt und seien im Begriff, unter dem Schein einer christlichen Versammlung eine eigene Sekte aufzurichten. Weil aber eine solche Lehre der einmütigen Sitte der ganzen Christenheit schade und zu Ärgernis, Aufruhr und Empörung wider die Obrigkeit, zur Zerrüttung des gemeinen Friedens, der brüderlichen Liebe und des bürgerlichen Zusammenlebens führe, solle Mantz dem Scharfrichter übergeben und durch Ertränken in der Limmat hingerichtet werden.
Von diesem Glauben zeugt auch das Mantz zugeschriebene Lied „Mit Lust so will ich singen“, das im Ausbund als Lied 6 überliefert ist und mit der Bekenntniszeile „Bey Christo will ich bleiben“ verbunden wurde. Es beginnt mit den Worten: „Mit lust so will ich singen, mein Herz freut sich in Gott, der mir viel Kunst thut bringen, daß ich entrinn dem Tod, der ewiglich nimmet kein End. Ich preis dich Christ vom Himmel, der mir mein Kummer wend.“
Anmerkung: Obwohl von Felix Mantz keine zu seinen Lebzeiten veröffentlichten Schriften bekannt sind, wird ihm heute die sogenannte „Protestation und Schutzschrift“ an den Zürcher Rat zugeschrieben. Emil Egli, ein Zürcher Kirchenhistoriker, Walther Köhler, ein bedeutender Reformations- und Zwingliforscher, sowie der mennonitische Historiker Harold S. Bender hatten die Schrift noch Conrad Grebel zugeschrieben. Walter Schmid widersprach dieser Deutung 1950 in der Fachzeitschrift Zwingliana und bestimmte Mantz als Verfasser.
Die Tötung:
Felix Mantz wurde gefesselt durch den Fischmarkt zum Schiff geführt. Als er zwischen den Läden hindurchgebracht wurde, lobte er Gott mit lauter Stimme und bezeugte den Menschen freudig, daß er für die Wahrheit sterben werde. Inzwischen hatte der dunkle Zug die Hinrichtungsstätte erreicht. Es war drei Uhr nachmittags. Als er dort im Boot am Ausfluß des Zürichsees in die Limmat, das Wasser unter sich, den blauen Himmel über sich und die Berge mit ihren schneebedeckten Gipfeln im Sonnenschein vor Augen, blickte seine Seele im Angesicht des Todes darüber hinaus. Als ein Prediger neben ihm mitfühlend zu ihm sprach und ihn zur Bekehrung ermunterte, hörte er ihn kaum; als er aber am gegenüberliegenden Ufer die Stimme seiner Mutter und seiner Brüder vernahm, die ihn zur Standhaftigkeit ermahnten, sang er, während er gefesselt war, mit lauter Stimme: „In manus tuas, Domine, commendo spiritum meum“. Dann zwang man ihn in eine kauernde Haltung, zog ihm die gefesselten Hände über die angezogenen Knie hinweg und schob einen Stock zwischen Knie und Arme, so daß er sich nicht mehr aufrichten konnte. Darauf wurde er vom Boot aus in die Limmat gestoßen und durch Ertränken hingerichtet. Die Wellen schlossen sich über seinem Kopf. Er wurde auf dem Friedhof St. Jakob in Zürich beigesetzt.
Mehr zu Mantzs Leben im: Mennonitisches Lexikon